Für alle Studiengänge gilt der 10.September / 10.Februar als Bewerbungsschluss für das Wintersemester / Sommersemester.

Bis spätestens 15.September / 15.März wird den Bewerbern mitgeteilt, ob sie für den gewünschten Studiengang zugelassen werden können.

Bis zum 15.Oktober / 15.März wiederum besteht eine Nachfrist zur Anmeldung. Für diese verspätete Anmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zu bezahlen.

 



 
 
 
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