Für alle Studiengänge gilt der 10.September / 10.Februar als Bewerbungsschluss für das Wintersemester / Sommersemester.
Bis spätestens 15.September / 15.März wird den Bewerbern mitgeteilt, ob sie für den gewünschten Studiengang zugelassen werden können.
Bis zum 15.Oktober / 15.März wiederum besteht eine Nachfrist zur Anmeldung. Für diese verspätete Anmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zu bezahlen.